Rechtsprechung
OVG Bremen, 13.06.1994 - 1 B 20/94 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,13795) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Hochschule; Freie Studienplätze; Studienwahl; Zentrales Vergabeverfahren; Lehrimport; Lehrauftragsstunden; Freie Hochschullehrerstellen; Lehrauftragskontaktstunden
Verfahrensgang
- VG Bremen, 04.01.1994 - 1 V 459/93
- OVG Bremen, 13.06.1994 - 1 B 20/94
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Bremen, 23.02.2001 - 1 B 46/01 Solange die Einbeziehung in das ZVSVerfahren möglich ist, stellt die Nachmeldung zusätzlich entstandener oder erkannter Studienplätze und deren Einbeziehung in das ZVS-Verfahren den sachgerechten Weg zur Erfüllung der Zugangsansprüche dar (OVG Bremen, Beschl. v. 13.6.1994 - 1 B 20/94;… Urt. v. 8.10.1994 - 1 BA 16/94).
Indessen ist es den Hochschulen nicht verboten, entsprechend den sachlichen Erfordernissen den Aufgabenkreis eines wissenschaftlichen Mitarbeiters abweichend von dem gruppentypischen Profil zu konzipieren, was die Möglichkeit einschließt, bestimmte Stellen wissenschaftlicher Mitarbeiter der Lehre zu entziehen (BVerwG, NJW 1990, 2899 = DVBI 1990, 940; vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 13.6. 1994 -1 B 20/94, zu Nr. 6 der Gründe).
- OVG Bremen, 18.10.1994 - 1 BA 16/94
Zulassung zum Architekturstudium
Diese Verfahrensweise wird der Zielsetzung der Vergabeverordnung am besten gerecht, denn sie führt zu genau dem Ergebnis, das bei korrekter Das Oberverwaltungsgericht hat in seinem Beschluß vom 13.06.1994 (1 B 20/94) bereits entschieden, daß die Hochschule rechtmäßig handelt, wenn sie freie Studienplätze, die sie über die durch Verordnung festgelegte Zulassungszahl hinaus ermittelt hat, der ZVS zur Berücksichtigung im zentralen Vergabeverfahren meldet.